Immobilienfachwirt – Fortbildung
Ein Immobilienfachwirt ist sowohl Fachmann auf seinem Gebiet, aber er ist auch vordergründig Dienstleiter, der die Kunden nach ihren individuellen Bedürfnissen berät und ihnen jene Wohnungen bzw. Häuser als Miet- oder Kaufobjekte anbietet, welche ihren Wünschen möglichst exakt entsprechen. Neben dieser Funktion berät der Immobilienfachwirt auch verstärkt Kunden im Bereich der Wertsteigerung und -erhaltung, um später möglichst hohe Wiederverkaufswerte zu erzielen.
Der Immobilienfachwirt fungiert als Bindeglied zwischen Verkäufer und Käufer. Einerseits geht es darum, die Verkäufer dabei zu unterstützen, möglichst hohe Verkaufspreise zu erzielen. Andererseits verhelfen sie den Käufern zu einem lukrativen Angebot. Um ein Immobilienprofi zu werden, reicht es schon lange nicht mehr, sich lediglich mit Immobilienpreisen zu beschäftigen und überzeugend zu argumentieren. Heute werden primär nur noch Immobilienfachwirte mit fachspezifischer Ausbildung eingesetzt. Mit der Fortbildung zum Immobilienfachwirt erhält man das nötige Fachwissen über die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, um langfristig erfolgreich auf dem Immobilenmarkt bestehen zu können.
Tätigkeiten als Immobilienfachwirt
Ausgebildete Immobilienfachwirte sind ständig auf der Suche nach neuen, interessanten Objekten, welche Sie an potentielle Käufer vermieten bzw. verkaufen. Dazu ist jedoch in erster Linie das Einvernehmen mit dem Besitzer des Objekts herzustellen, um das Objekt in die Angebotsliste aufnehmen zu dürfen. Anschließend werden Kunden entsprechend ihren Bedürfnissen über die in Frage kommenden Objekte genau informiert und erhalten die Gelegenheit, diese vor Ort zu besichtigen. Dazu ist es notwendig, dass sich der Immobilienfachwirt genau über das jeweilige Objekt informiert und hier ein hohes Fachwissen aufweist, auf welche Gegebenheiten bei der Miete bzw. beim Kauf eines Objekts zu achten ist. Nur wenn sich die Kunden gut beraten fühlen und den Immobilienfachwirt als seriösen Geschäftspartner anerkennen, wird es zu einem Vertragsabschluss kommen.
Eine weitere Aufgabe des Immobilienfachwirts ist die Bewertung der Objekte, bevor diese zur Vermietung bzw. zum Kauf angeboten werden können. Auch in Finanzierungsfragen muss der Immobilienfachwirt über einschlägiges und vor allem aktuelles Fachwissen verfügen, um die Käufer bestens zu beraten. Die Funktion des Immobilienfachwirts hat auch viel mit Organisation und Management zu tun, weshalb im Zuge der Weiterbildung auch in diesem Bereich viel Handwerkzeug vermittelt wird. Der Immobilienfachwirt erhält aufgrund der Ausbildung ein generalistisches Fachwissen vermittelt, welches ihn dazu befähigt, all diese Aufgaben professionell bewältigen zu können.
Persönliche und fachliche Voraussetzungen als Immobilienfachwirt
Immobilienfachwirte können nach ihrer Ausbildung für ein Maklerbüro, eine Bank oder eine Versicherung tätig werden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich als Immobilienfachwirt selbständig zu machen. Je nachdem, ob man ein Angestelltenverhältnis oder die Selbständigkeit anstrebt, sind damit verschiedene persönliche Voraussetzungen verbunden. Unabhängig davon ist jedoch in beiden Fällen wesentlich, dass ein zukünftiger Immobilienfachwirt über eine kommunikative und offene Art verfügt und leicht auf Menschen zugehen kann, da dies einerseits wichtig ist, um die Eigentümer der Objekte von seinen Fähigkeiten als Immobilienfachwirt und die Käufer von seiner Professionalität und Seriosität überzeugen zu können.
Auch ein gepflegtes Äußeres ist für diesen Beruf absolut unerlässlich. Vor allem müssen Immobilienfachwirte bereit sein, auch abends oder an den Wochenenden zur Verfügung zu stehen, da viele Besichtigungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Die fachlichen Voraussetzungen können direkt von den Aufgabenstellungen und den Ausbildungsinhalten abgeleitet werden. Das Fachwissen über Grundstücks- und Immobilienwerte und deren Entwicklung in den nächsten Jahren, über Finanzierungsmöglichkeiten und Vertragsgrundlagen ist für einen professionellen Immobilienfachwirt ein absolutes Muss.
